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Behandlungsvereinbarung / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der mobilen Praxis „Ganzheitliche Tierphysiotherapie Janine Stromberger“ als Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
     

Behandlungsvertrag:

  1. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin, die Physiotherapie auszuüben, annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an die Tierphysiotherapeutin wendet.
     

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages:

  1. Der Tierhalter stimmt einer ganzheitlichen tierphysiotherapeutischen Behandlung seines Tieres bei der „Ganzheitlichen Tierphysiotherapie Janine Stromberger“ zu. Die Wahl der einzelnen Therapiemethoden obliegt der Therapeutin und erfolgt immer nach gründlicher Einschätzung der Krankengeschichte des Patienten und nach bestem Wissen und Gewissen der behandelnden Therapeutin.

  2. Die Tierphysiotherapeutin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Tierphysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierphysiotherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

  3. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, aufgrund seiner Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

 

 

 

  1. Die Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach Art, Rasse, Alter, Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen. Auch weiterreichende Krankheiten die evtl. in Folge einer Behandlung/Therapie eintreten oder verschlimmert werden können, können der Tierphysiotherapeutin nicht zur Last gelegt werden. 

  2. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch die Therapeutin gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
     

Honorar und Bezahlung:

  1. Die Tierphysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

  2. Die Bezahlung erfolgt nach der Behandlung in bar. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache ist die Bezahlung per Überweisung möglich. Dies gilt jedoch nicht für Ersttermine.
     

Fahrtkosten:

  1. Die Höhe der Fahrtkosten pro km beträgt 50 Ct. ab dem Standpunkt „Am Wiesengrund 2b, Wendelstein/Neuses“ und werden erst außerhalb des Gemeindegebietes Wendelstein berechnet.
     

Haftung:

  1. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde/Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. 

    Die mobile Praxis „Ganzheitliche Tierphysiotherapie Janine Stromberger“ verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
     

Persönliche Daten:

  1. Ihre Daten werden zu Dokumentationszwecken für die Behandlung Ihres Tieres von der Therapeutin gespeichert. Selbstverständlich werden diese nicht an Dritte weitergegeben, außer Sie wünschen es ausdrücklich, z. B. bei Kommunikation mit Ihrem Tierarzt.

    Falls eine Überweisung -und somit die Weitergabe bestimmter Daten- an Ihren Tierarzt erforderlich ist, werden Sie selbstverständlich vorab darüber informiert. 
    Ihre Daten werden zur Weiterverarbeitung innerhalb des Praxissystems genutzt.


Hausbesuche / Termine:

  1. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch von der Therapeutin bestätigt wurden.

  2. Bei Verspätungen eines Patienten/Tierhalters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen.

  3. Die Therapeutin kann im Einzelfall auf das Tragen eines passenden Maulkorbes während der Behandlung bestehen.
     

Terminabsagen:

  1. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vor dem Termin -bei Montagsterminen bis Samstag, 12 Uhr- telefonisch oder per SMS/WhatsApp abzusagen.
     

Terminversäumnisse:

  1. Wird ein Termin innerhalb 24 Stunden vor dem Termin, erst am selben Tag oder gar nicht abgesagt, wird der Termin voll berechnet. 
    Bitte haben Sie hierfür Verständnis, da bei kurzfristigen Absagen in dieser verplanten Zeit keinem anderen Patienten die Möglichkeit einer Behandlung mehr zugutekommen kann. 

    Termine, die durch den Therapeuten verschoben werden, werden zu gegebener Zeit nachgeholt.
     

Salvatorische Klausel:

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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